Demokratisch 8. April 2023 Manuela Haldner-Schierscher

Lie:zeit Monatsfrage — Strafmündigkeit

Ist das Alter von 14 Jahren als Strafunmündigkeit noch zeitgemäss?

Verständlicherweise ist es schockierend, wenn Jugendliche oder Kinder schwerste Straftaten oder Verbrechen, wie dieser schreckliche Mord in Deutschland, verüben. Es macht Angst und verunsichert. Wir fragen uns, wie konnte es so weit kommen, hätte man diese alles zerstörende Tat verhindern können und wenn ja, wie? Und wie geht man nun mit diesen Täterinnen um, die man aufgrund ihres jungen Alters nicht strafrechtlich belangen kann?

Zum Glück sind solch schwere Verbrechen bei so jungen Menschen Einzelfälle. Auch wenn jeder dieser furchtbaren Fälle einer zu viel ist – es sind Einzelfälle. Nun als Reaktion auf diese Tat die Senkung des Strafmündigkeitsalters anzustreben, scheint mir aktionistisch und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht.

Diskutieren müssen wir zuerst, ob wir hierzulande tatsächlich ein Problem mit straffälligen Jugendlichen unter 14 Jahren haben. Ab wie vielen Personen in welchem Alter und welchen Straftaten reden wir von einer kritischen Grösse? Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen auch ausserhalb des Strafrechts zur Verfügung?

Oft gibt es komplexe Gründe für deviantes Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Risikofaktoren sind familiäre Probleme, Gewalt und andere traumatische Erfahrungen, soziale Ausgrenzung, psychische Erkrankungen uwm. Als Gesellschaft haben wir die Aufgabe, auf Prävention, Intervention und Unterstützung zu setzen, um die Ursachen anzugehen und nicht auf kurzfristige «Lösungen», wie die Senkung des Mündigkeitsalters, um vermeintlich die Sicherheit zu erhöhen.