Demokratisch 4. Dezember 2022 Tatjana As’Ad

Politische Frage der Woche — Doppelte Staatsbürgerschaft

«lch denke durch ein Gesetz der doppelten Staatsbürgerschaft, würden sich jene Menschen, die dann darauf Anspruch haben, automatisch mehr bemühen, sich zu integrieren», schreibt Emmanuel Zacharias Philip Hoop in seiner Petition an den Landtag. Er setzt sich für die doppelte Staatsbürgerschaft in Liechtenstein ein, die seiner Ansicht nach nur Vorteile mit sich bringe. Im August 2020 entschied sich die Liechtensteiner Bevölkerung bei der Abstimmung mit 61,5 Prozent dagegen.

Würde die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft die Integration beschleunigen?

Der Integrationsbegriff ist vielschichtig und wird im politischen Kontext unterschiedlich ausgelegt. Ich verstehe Integration als Prozess der Herstellung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit, wobei die Folgen einer Einbürgerung klar förderlich sind. Die umfassende rechtliche Integration durch eine Einbürgerung betrifft den Aufenthalt, die Beschäftigung, soziale und politische Rechte einer Person. Die angestammte Staatsbürgerschaft abzugeben, bedeutet im Umkehrschluss den Verzicht auf eben diese Rechte im Herkunftsland. Für viele Personen ist das eine der Hürden, die sie vom Schritt der Einbürgerung in Liechtenstein abhält, obwohl sie alle anderen — im internationalen Vergleich ohnehin sehr restriktiven — gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft baut diese Hürde ab, erleichtert damit die Integration und bildet eine wichtige Grundlage für eine inklusive Gesellschaft. Davon profitieren letztlich alle Bewohner:innen in Liechtenstein. Denn wenn sich durch das Wegfallen der Verzichtserfordernis mehr berechtigte Personen für eine Einbürgerung entscheiden, dann werden auch mehr Menschen politisch und gesellschaftlich partizipieren. Diese Partizipation stärkt unsere Demokratie. Gerade bei der Suche nach Kandidat:innen für politische Ämter wird deutlich, welches Potenzial wir hier unangetastet lassen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass bestens integrierte und politisch motivierte Personen auf Grund der genannten Hürden nicht über die liechtensteinische Staatsbürgerschaft und damit weder über passives noch aktives Wahlrecht verfügen.