Ökologisch 16. April 2023 Manuela Haldner-Schierscher

Politische Frage der Woche — Automobilsteuer

Der Trend um die Elektroautos reisst nicht ab und die Tatsache, dass in der EU ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden dürfen, die mit Benzin oder Diesel fahren, führen dazu, dass die Anzahl dieser Fahrzeugen auf den hiesigen Strassen zunehmen wird. Mit der ansteigenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken neben den Einnahmen aus der Automobilsteuer auch jene der Mineralölsteuer. Dieses Geld fehlt in der Staatskasse. Deshalb will der Bundesrat ab dem 1. Januar 2024 eine Automobilsteuer von vier Prozent auf E-Autos erheben.

Sollen E-Autos auch in Liechtenstein besteuert werden? 

Es ist unabdingbar, dass auch der motorisierte Verkehr elektrifiziert wird und wir von fossilen Treibstoffen wegkommen. E-Autos wurden bisher von der Automobilsteuer befreit, um Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilität zu schaffen. Allerdings macht es keinen Sinn, diese dauerhaft von der Automobilsteuer zu befreien. Denn am Ende des Tages sind Elektroautos halt immer noch Autos. Sie mögen zwar umweltfreundlicher sein in Bezug auf den CO2-Ausstoss, dennoch haben sie ihre eigenen Umweltauswirkungen. Ihre Produktion erfordert enorme Ressourcen, von der Gewinnung von Rohstoffen für Batterien bis hin zur Herstellung der Fahrzeuge.

Auch Aspekte wie Mikroplastik-Emissionen durch Reifenabrieb, Lärm, Infrastrukturbedarf mit Strassen und Parkplätzen sowie Unfallrisiken sind bei Elektroautos ebenso zu berücksichtigen wie bei Verbrennern. Daher ist es gerechtfertigt, dass auch E-Autos mit einer Automobilsteuer belegt werden, um eine technologieneutrale Besteuerung zu gewährleisten.

Weitere Lenkungsmassnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität können über die Motorfahrzeugsteuer ergriffen werden. Eine differenzierte Besteuerung würde auch Anreize für die Entwicklung und Nutzung von noch nachhaltigeren Mobilitätsmitteln schaffen.

Es ist wichtig, dass die Förderung von E-Mobilität nicht nur auf steuerliche Anreize beschränkt bleibt, sondern dass auch andere umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung und ein ausgewogenes Massnahmenpaket erforderlich, um eine nachhaltige, bezahlbare Mobilität der Zukunft für alle zu gewährleisten.