Politische Frage der Woche: IGV
Im Juni-Landtag sah die Regierung noch keinen triftigen Grund, Widerspruch gegen die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einzulegen. Mittlerweile hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, einen Vorbehalt (keinen Widerspruch) gegen die IGV anzubringen, auch wenn er die angepassten Vorschriften angenommen hat. Da Liechtenstein durch den Zollvertrag und das Epidemiengesetz in die Gesundheitsmassnahmen der Schweiz eingebunden ist, wird Liechtensteins Regierung nochmals über die Bücher gehen, wie Gesundheitsminister Emanuel Schädler auf Anfrage des «Vaterlands» erklärt. Angesichts der Widerspruchsfrist, welche noch bis zum 19. Juli läuft, besteht aus Sicht des Gesundheitsministers aber kein Grund zu Aktionismus.
Soll Liechtenstein ebenfalls Vorbehalt gegen die IGV anbringen?
Lernen aus der Krise für künftiges Handeln mit Weitblick
Pandemien und andere globale Gesundheitskrisen werden uns mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft beschäftigen, das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schlecht die Weltgemeinschaft damals vorbereitet war, mit enormen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Umso wichtiger ist es, dass sich auch Liechtenstein in internationaler Zusammenarbeit rechtzeitig und koordiniert auf solche Situationen vorbereitet. Die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind ein Schritt in diese Richtung. Die wesentlichen Aspekte dazu wurden im Landtag bereits ausführlich besprochen, seither sind keine grundlegend neuen Erkenntnisse ersichtlich geworden. Eine erneute Diskussion erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Umso wichtiger bleibt es jedoch, gesundheitspolitische Fragen und Entscheidungen mit Augenmass und zum Wohle der gesamten Bevölkerung anzugehen. Dafür setzt sich die Freie Liste auch weiterhin ein.