Prämien senken!
Die Prämien für die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung (OKP) explodieren. Das bringt immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Mit der Initiative für eine erwerbsabhängige Krankenkassenprämie können die Gesundheitskosten solidarisch verteilt werden. Das entlastet insbesondere den Mittelstand, der heute prozentual am meisten für die medizinische Grundversorgung aufwenden muss.
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Am 13. September 2024 startet die Unterschriftensammlung für unsere Initiative für erwerbsabhängige Krankenkassenprämien. Machst du mit?
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Häufig gestellten Fragen und die wichtigsten Antworten kannst du hier nachlesen. Bist du dir bei etwas unsicher? Schreib uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular!
Was will die Initiative?
Die Prämien der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung (OKP) sollen das Einkommen und Vermögen der versicherten Person berücksichtigen. Die OKP-Prämie wäre damit nicht mehr für alle grundsätzlich gleich hoch, sondern für jede:n gerade so hoch, wie es das eigene Budget zulässt. Damit wird der Grossteil der Bevölkerung entlastet und die Kaufkraft gestärkt.
Was bedeutet «erwerbsabhängig»?
Beim Erwerb wird das Einkommen und das Vermögen einer Person berücksichtigt.
Bemessungswert für die OKP-Prämie könnte der «steuerbare Gesamterwerb» sein, der auf Ziffer 21 der Steuererklärung ausgewiesen ist.
Gemäss Faustregel setzt sich der steuerbare Gesamterwerb aus 75 % vom Bruttoeinkommen + 4 % vom Vermögen (Sollertrag) zusammen.
Was passiert mit meiner Prämie?
Ein denkbarer Ansatz wäre, dass die Prämie künftig 6 % vom steuerbaren Gesamterwerb kosten soll.
Wer die Steuererklärung zur Hand hat, kann die eigene Prämie gleich ausrechnen:
Steuerbarer Gesamterwerb* (Ziffer 21) x 0.06 (Beitragssatz) / 12 = monatliche Prämie
*der steuerbare Gesamterwerb setzt sich aus 75 % vom Bruttoeinkommen + 4 % vom Vermögen (Sollertrag) zusammen.
Ein Beispiel:
Der mittlere steuerbare Gesamterwerb in Liechtenstein liegt bei ca. 43’000.- Franken. Bei einem Beitragssatz von 6 % ergäbe sich eine monatliche Prämie von 215.- Franken (43’000 x 0.06 / 12 = 215). Die durchschnittliche Kopfprämie ist heute über 100 Franken höher.
Wie passiert bei einer gemeinsamen Steuererklärung?
Verheiratete Paar haben eine gemeinsam Steuererklärung und damit einen gemeinsamen steuerbaren Gesamterwerb. Davon abgeleitet wird der Prämien-Betrag berechnet, der beide Partner:innen abdeckt.
Damit gäbe es eine Prämienrechnung, mit der beide versichert sind (wie bei der Steuerrechnung). Eine faire Aufteilung der Rechnung wäre den Ehepartner:innen selbst überlassen. Anderenfalls wären zwei Rechnungen in halber Höhe (50:50) denkbar. Zwei Rechnungen, bei denen das Verhältnis von den Ehepaaren im Voraus selbst bestimmt wird, wäre in der Umsetzung wohl kompliziert.
Was passiert mit der Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung wird mit der erwerbsabhängigen Krankenkasse überflüssig, weil der individuelle Finanzhaushalt bei der Berechnung der Prämie immer berücksichtigt wird. Heute wird dieser nur relevant, wenn die Belastungsobergrenze bereits erreicht ist.
Die erwerbsabhängige Krankenkasse entlastet damit also insbesondere den Mittelstand, der heute keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Was passiert mit der Franchise und dem Selbstbehalt?
Die Franchise und der Selbstbehalt werden durch die erwerbsabhängige Prämie nicht verändert. Die Möglichkeit, die Prämie durch die Wahl einer höheren Franchise zu senken, besteht weiter.
Der Druck, diesen Schritt zu wählen, um die monatliche Prämienlast zu mindern, schwindet allerdings. Schliesslich berücksichtigt eine erwerbsabhängige Prämie die finanzielle Situation der Versicherten bereits bei der Berechnung.
Wie funktioniert das bei Nicht-Erwerbstätigen?
Praktisch jede:r hat einen steuerbaren Gesamterwerb (Ziffer 21 der Steuererklärung). Dieser umfasst nämlich nicht nur den Lohn, sondern jegliches Einkommen (wie z.B. Rentenbezüge, Vergütungen, etc.) und den Sollertrag des Vermögens. Nichterwerbstätige Ehepartner:innen sind ebenfalls abgedeckt, weil Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung und damit einen gemeinsamen steuerbaren Gesamterwerb aufweisen.
Sollen nicht die Gesundheitskosten allgemein gesenkt werden?
Die Devise lautet: Das eine tun und das andere nicht lassen.
Die erwerbsabhängige Krankenkasse entlastet wirksam und gezielt, während weitere Schritte zur Kostensenkung dringend folgen müssen. Die Wiedereinführung des Hausärzt:innenmodells (vor 20 Jahren von der FBP abgeschafft), gesundheitsfördernde Präventionsmassnahmen und angemessene Medikamentenpreise sollen unbedingt diskutiert werden.
Entgegen der Kritik vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) ist für uns klar, dass sich die erwerbsabhängige Prämie und eine allgemeine Kostensenkung nicht im Wege stehen. Vielmehr sind beide Ansätze richtig und wichtig, um endlich Entlastung für unsere Haushalte zu schaffen.
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Mit deiner Unterstützung stehst Du für eine solidarische Verteilung der Gesundheitskosten ein. Mit der Initiative werden der Landtag und indirekt die Regierung beauftragt, die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung so auszugestalten, dass das Einkommen und Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
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Triesen
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Triesen
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Daniel Banzer
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Daniel Walser
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Triesen
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