Politische Frage der Woche: «Kinderstrafe»
Der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) übergab am 20. Februar, dem «Equal Pay Day» in Liechtenstein, die Petition «Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern» an Landtagspräsident Manfred Kaufmann. Mit dem Vorstoss wird der Landtag aufgefordert, konkrete Schritte einzuleiten und sich nicht nur auf Sensibilisierungskampagnen zu beschränken. Zudem hat das Amt für Statistik festgestellt, dass der Anteil der Liechtensteinerinnen mit Hochschulabschluss die 50-Prozent-Marke geknackt hat. Sobald die Frau jedoch ihr erstes Kind zur Welt bringt, sinkt ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt. Forscher machen die sogenannte «Kinderstrafe» für fast die gesamte verbleibende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verantwortlich.
Wie müsste der «Kinderstrafe» entgegen gewirkt werden?
Meines Erachtens sind die beiden Themen nur bedingt miteinander verknüpft. Lohnungleichheit besteht unabhängig davon, ob eine Frau Kinder hat oder nicht. Sie sollte endlich der Vergangenheit angehören – etwa durch verpflichtende Lohnanalysen. Basierend auf der nun vorliegenden Interpellationsbeantwortung zur Lohngerechtigkeit wird sich die Freie Liste weiterhin für diese einsetzen.
Bei der Familiengründung hingegen verdeutlichen sich strukturelle Effekte. Mit der Geburt des ersten Kindes verschlechtern sich häufig die Erwerbs- und Einkommenschancen von Müttern. Das ist weniger eine Frage fehlender Qualifikation, sondern eine Frage der Rahmenbedingungen. Entscheidend ist für mich ein Grundsatz: Das Bestehen einer echten Wahlfreiheit. Unsere Gesellschaft ist heute eine andere. Es gibt unterschiedliche Lebensentwürfe und Möglichkeiten – vom klassischen Familienmodell bis zur partnerschaftlichen Aufteilung oder kinderlosen Erwerbsbiografie. Keines dieser Modelle sollte durch staatliche Regelungen systematisch besser oder schlechter gestellt werden. Erstrebenswert ist ein System, das sowohl Erwerbsarbeit als auch Familienarbeit für beide Geschlechter respektiert und gesellschaftlich veränderte Gegebenheiten wie fehlende Grosselternbetreuung berücksichtigt bzw. eine solche wertschätzt.
Die Abschaffung der Lohnungleichheit kann zudem die Chance erhöhen, dass Männer mehr Care-Arbeit übernehmen, wodurch Partnerinnen ihre Qualifikation in der Erwerbstätigkeit auch einbringen können. Dazu sind auch Unternehmen gefragt.