Sozial 20. März 2023 Tatjana As’Ad

Vernehmlassung zur bezahlten Elternzeit

Die Freie Liste reichte ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung der Regierung über die Einführung der bezahlten Elternzeit ein.

Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gleichstellung und Chancengerechtigkeit von Müttern und Vätern auf dem Arbeitsmarkt wirksam gefördert werden. Das wirkt sich positiv auf das Wohl von Kind und Eltern, auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins und auf die Ausschöpfung von weiblichen Arbeitskräfteressourcen aus. Mit der Einführung der Vaterschaftszeit wird es Vätern hierzulande endlich erleichtert, frühzeitig eine enge Bindung zu ihren Kindern aufzubauen. Wir sind zuversichtlich, dass dies in Kombination mit weiteren Anreizen (Pflegetage etc.) dazu beiträgt, dass Väter auch danach eine aktivere Rolle in Betreuungs- und Pflegeaufgaben einnehmen. Die Unübertragbarkeit der Elternzeit fördert eine ausgeglichene Inanspruchnahme von Vätern und Müttern. Im Berufs- und Familienumfeld führt dies zu einem Abbau von geschlechtsspezifischen Unterschieden, weil sich Männer mehr in der Familie engagieren können und Frauen trotz Mutterschaft erwerbstätig bleiben. Der nach wie vor herrschenden Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben wird insofern entgegengewirkt, als dass Arbeitgebende davon ausgehen müssen, dass sowohl Mütter als auch Väter nach der Geburt eines Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen.

Damit die Elternzeit das beschriebene Potenzial im Sinne der Gleichstellung erwirken kann, muss sie so vergütet werden, dass sie Möglichkeit und Anreiz bietet, von beiden Elternteilen und unabhängig vom Einkommen genommen zu werden. Unserer Einschätzung nach ist das mit dem vorliegenden Vorschlag der Regierung leider nicht gegeben. Wir sind der Ansicht, dass bei der geplanten Umsetzung gesellschaftspolitischen Bedürfnissen zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Stattdessen liegt der Fokus stark auf den Kosten und Anliegen der Wirtschaftsverbände. Diese Unausgewogenheit können wir nicht nachvollziehen, denn Vereinbarkeit und Geschlechtergerechtigkeit sind sowohl gesellschaftspolitisches Bedürfnis als auch wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Wir plädieren daher für eine bezahlte Elternzeit von vier Monaten zu 80% des AHV-pflichtigen Lohnes. Für eine spürbare Verbesserung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht es zusätzlich zur Elternzeit ausserdem weitere verbindliche Massnahmen. Hier erachten wir eine per Gesetz geregelte Möglichkeit für Mütter und Väter auf Reduktion vom Arbeitspensum zur Kinderbetreuung in den ersten zwei Jahren als besonders wichtig.

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