Ökologisch 21. November 2023 Fraktion

Energiepolitisch kurzsichtig und eindimensional parteipolitisch?

Die Unmutsbekundung des Motionärs Günter Vogt in der Samstagsausgabe des Liechtensteiner Vaterlands zur Ablehnung der VU-Motion zur Förderung von Energiespeichern im November-Landtag bedarf einer Klarstellung unsererseits.

Der sehr weit gefasste Antrag an die Regierung, „die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Energiespeicher, Verbrauchsteuerungen und den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch in Liechtenstein zu fördern“, löste eine lebendige und differenzierte Diskussion unter den Abgeordneten aus. Es ist unbestritten, dass diese Themen ganzheitlich betrachtet und geprüft werden müssen. Diese Ansicht teilen wir mit den Motionär:innen. Allerdings gab es von Seiten der Abgeordneten einen gewichtigen Einspruch: Sollen bereits jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Energiespeicherungen festgelegt werden, wo doch einerseits unsere Stromproduktion noch keine Überschüsse generiert und sich andererseits die Speichertechnologien in den nächsten Jahren weiterentwickeln werden? Dazu kommt, dass das 4. EU-Energie-Binnenmarktpaket vor unserer Haustüre steht. Dieses beinhaltet neben einer Reihe von Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien und der Energiemärkte auch wichtige Massnahmen im Bereich Energiespeicherung, welche darauf abzielen, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu erleichtern und die Energieversorgung flexibler zu gestalten. Da dieses EU-Paket in die gleiche Richtung zielt, wie dies die Motion anstrebt, erachten wir es als sinnvoll, dieses abzuwarten und daraus dann für Liechtenstein Massnahmen abzuleiten und umzusetzen.  Hemmend für uns war ein weiterer Punkt: Trotz mehrmaligem Nachfragen liessen es die Motionär:innen offen, ob die Regierung eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll, die auch die Förderung von privaten Speicherlösungen mit öffentlichen Geldern vorsieht. Dieses Ansinnen könnten wir nicht mittragen, da dadurch einseitig vor allem die private Autonomie gestärkt würde. Zusammenfassend können wir sagen, im Grundsatz tragen wir das Ansinnen der Motion mit, wir sind jedoch der Meinung, der Zeitpunkt war aus den genannten Gründen (noch) nicht der richtige und wir sind überzeugt, sollte sich die Motion zu einem späteren Zeitpunkt als notwendig erweisen, würde sie vom Landtag auch überwiesen werden. Manchmal benötigen wichtige Themen einfach einen zweiten Anlauf.