Demokratisch 30. April 2023 Tatjana As’Ad

Politische Frage der Woche — Elektronisches Gesundheitsdossier

Seit Beginn des Jahres besitzt jede in Liechtenstein krankenversicherte Person ein elektronisches Gesundheitsdossier (eGD). Zwei Initianten haben nun bei der Regierung eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das eGD angemeldet. Sie möchten anstelle der bisherigen «Widerspruchslösung» eine «Zustimmungslösung» für das eGD. Andernfalls sehen sie ihre Rechte betreffend des Schutzes ihrer Persönlichkeit und Grundrechte hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Gefahr. Laut Gesundheitsminister Manuel Frick erfülle das eGD nur dann seinen Zweck, wenn die meisten Versicherten eines haben. Und daran sei das Projekt in der Schweiz letztlich gescheitert.

Für wie sinnvoll erachten Sie eine Zustimmungslösung für das eGD?

Ein elektronisches Gesundheitsdossier bringt zahlreiche Vorteile für Patient:innen, medizinische Fachkräfte und Gesundheitssystem insgesamt mit sich. So etwa können Effizienz, Behandlungsentscheide und Patientensicherheit verbessert, Prävention und Gesundheitsmanagement erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdienstleister:innen vereinfacht werden. Ganz allgemein befürworte ich die Einführung des eGD dementsprechend und bin der Meinung, dass möglichst viele Menschen mit möglichst geringem administrativen Aufwand davon profitieren sollen. Dementsprechend ziehe ich die gewählte Widerspruchslösung der Zustimmungslösung grundsätzlich vor. Datensicherheit und Datenhoheit der Patient:innen müssen dabei oberste Priorität haben. Gesundheitsunterlagen, allfällige Zugriffe oder Widersprüche müssen einfach verwaltet und bestimmt werden können. Schulungsangebote für Nutzer:innen zur Funktion und Handhabung vom eGD wären hier sicher förderlich. Damit auch Personen ohne eID oder Internetzugriff ihre Daten niederschwellig verwalten können, sollte zudem im Rahmen einer Behandlung vor Ort entschieden werden können, ob Behandlungsunterlagen im bestehenden eGD abgelegt werden oder nicht — analog zur schriftlichen Zugriffserteilung.