Demokratisch 20. September 2023

Stellungnahme zum allgemeinen Religionsgesetz

Die Bestrebungen, das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche neu zu regeln, laufen nun seit 16 Jahren. In dieser Zeit hat sich die Freie Liste mehrfach für eine institutionelle Trennung der beiden und eine umfassende Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften ausgesprochen.

Es ist begrüssenswert, dass die Regierung die Idee eines allgemeinen Religionsgesetzes wieder aufgenommen und dabei auf ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl verzichtet hat. Unsere Forderungen nach einer Trennung von Staat und Kirche sowie echter Parität und rechtlicher Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften werden mit den geplanten Änderungen aber nicht erreicht. Das gefährdet nicht zu letzt die Religionsfreiheit in Liechtenstein. Überraschend und im Gegensatz zu früheren Vorschlägen soll die römisch-katholische Kirche den Verfassungsrang als «Landeskirche» behalten und damit weiterhin privilegiert bleiben. Anstelle einer Reform hin zu einem modernen Religionsverfassungsrecht verharren wir im aktuellen, unbefriedigenden Zustand des vorneuzeitlichen Staat-Kirche-Verhältnisses. Die geplanten Direktzahlungen an die sogenannten «staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften» verstärken diesen Eindruck. Für die Freie Liste ist es ausserdem unabdinglich, dass mit dem Religionsgemeinschaftengesetz auch griffige Massnahmen zum Schutz vor spirituellem und sexuellem Missbrauch installiert werden. Ein solches Vorhaben fehlt im Regierungsbericht leider gänzlich.  

Die ausführliche Stellungnahme zur Vernehmlassung, unsere Kritik und Forderungen könnt ihr hier nachlesen: Stellungnahme Religionsgemeinschaftengesetz