Demokratisch 5. November 2022 Fraktion

Zeitgemässes Medienförderungsgesetz für mehr Qualitätsjournalismus

Die Medienförderung und der Staatsbeitrag für Radio L sind seit Jahren immer wieder Thema im Landtag. Spätestens dann, wenn sich die Budget-Diskussion der Festlegung des Staatsbeitrages für das Radio L zuwendet, wird auch die antiquitierte Medienförderung des Landes kritisiert. In der Vergangenheit geschah dies hauptsächlich durch die Opposition. Im Vorfeld dieser Landtagssitzung überraschte die FBP und reichte kürzlich gar eine Initiative zur Anpassung der Förderungssätze ein.

Von der Medienförderung des Landes profitieren vor allem die beiden grossen Zeitungen des Landes, während das Fernsehen und die kleineren Zeitungen sich mit den Brosamen begnügen müssen. Das Radio L erhält als öffentlich-rechtliches Unternehmen einen Staatsbeitrag, unabhängig von der Medienförderung. Weiter unterscheiden sich das Radio und die Tageszeitungen des Landes dahingehend, dass das Radio im Gegensatz zu Vaterland und Volksblatt unabhängig ist. Der Auftrag an Radio L lautet klar: unabhängige und neutrale Berichtserstattung über das Geschehen im Land sowie das Informieren der Bevölkerung in Notlagen.

In den letzten Jahren wurde das Radio immer wieder mit Nachtragskrediten und mehr Geld unterstützt und so am Leben gehalten. Der Sender wurde aber stets so knapp unterstützt, dass praktisch keine Reserven aufgebaut werden konnten.

Das Radio L erhält vom Staat mittlerweile ca. 2.7 Mio Franken im Jahr, was unbestritten viel Geld ist. Die Freie Liste konnte und wollte den Kürzungsanträgen von Rot und Schwarz trotzdem nicht zustimmen, sondern folgte dem Vorschlag der Regierung. Für den gestern gesprochenen Staatsbeitrag von 2.7 Mio Franken erwarten wir vom Radio L eine Fokussierung auf die journalistische Arbeit und erachten es als sinnvoll, die Zukunft des Senders an dieser Leistung zu messen. Der Stiftungsrat von Radio L soll für die neu zu besetzende Geschäftsleitung einen Anforderungskatalog in diesem Sinne erstellen.

Die Fraktion der Freien Liste hat im Rahmen der Interpellationsbeantwortung und der Postulatsbeantwortung zur Medienförderung im Jahr 2018 bereits Interesse und Bereitschaft an einer landesweiten Lösung, die alle verschiedenen Medien umfassend miteinbezieht, angezeigt. Aber nicht unter der Leitung eines parteinahen Mediums, wie es eine Tageszeitung kürzlich vorschlug.

Das Medienförderungsgesetz muss zeitgemäss umgestaltet werden, soll alle Medien – egal ob Print, Radio, Fernsehen oder Online – gleich behandeln und dahingehend revidiert werden, dass entweder alle Parteien gleichermassen oder nur komplett unabhängige Medien von den Förderungen profitieren. Denn was Liechtenstein braucht, ist mehr Qualitätsjournalismus, der neutral über das Geschehen im Land berichtet.